Corona-News: Weitere Lockerungen

Seit gestern gilt die neue Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus. Diese ermöglicht weitere Lockerungen für den Tourismus, die wir hier zusammenfassen:

Beherbergung:

Beherbergung zu touristischen Zwecken in Hotels und Pensionen ist wieder möglich. Gäste müssen bei Anreise und danach alle 48 Stunden ein negatives Testergebnis vorweisen können. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Es müssen Anwesenheitsnachweise geführt werden. In Gemeinschafts- und Verkehrsbereichen (z. B. Lobby) und in Speiseräumen bis zum Platz muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden.

Bei Camping- und Wohnmobilstellplätzen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, und in Sportboothäfen muss nur bei der Ankunft ein negativer Test vorliegen.

Museen & Schlösser

Das Bauhaus Museum Dessau und das historische Bauhausgebäude können ab 01.06.2021 wieder besichtigt werden. Bitte kaufen Sie vorab ein Online-Ticket.

Die Schlösser des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs sind ebenfalls ab dem 29.05.2021 wieder geöffnet. Auch hier muss für den Besuch vorab ein Online-Ticket gekauft werden.

Ebenfalls für Besucher geöffnet sind der Tierpark Dessau, das Technikmuseum “Hugo Junkers” sowie ab dem 02.06.2021 das Museum für Stadtgeschichte und das Museum für Naturkunde und Vorgeschichte.

Für den Besuch dieser Einrichtungen ist kein negatives Testergebnis erforderlich.

Gastronomie

Gaststätten können an Tischen im Innenbereich zwischen 6 und 22 Uhr und im Außenbereich unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln geöffnet werden. Gäste müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Anwesenheitsnachweis muss geführt werden (z. B. über Luca-App oder Corona-Warn-App).

Theater, Kino und Veranstaltungen

Angebote des Anhaltischen Theaters Dessau, von Kinos oder Konzertveranstalter sind unter Beachtung allgemeiner Hygiene- und Abstandsregeln möglich. Es gilt eine Beschränkung auf 50 Personen in geschlossenen Räumen bzw.  200 Personen im Freien.  Ein medizinischer MNS muss in geschlossenen Räumen dauerhaft, draußen in Gemeinschafts- und Verpflegungsbereichen getragen werden. Der Zutritt ist nur mit negativem Testergebnis möglich.